Begriffserklärung Sonderschau

Begriffserklärung Sonderschau

15.09.17 Sonderschauen gelten als Flächen innerhalb einer Messe, auf denen das Thema einer Veranstaltung umfassend oder in einzelnen Aspekten, ausstellerunabhängig erläutert wird. Die Sonderschauen dienen als zusätzliche Plattformen, neben den Produkten und Leistungen der einzelnen Anbieter. Präsentiert werden dort Forschungsergebnisse, Designschauen, Informationen zur Aus- und Weiterbildung sowie andere übergreifende Themen. Die Organisation der Sonderschauen liegt gewöhnlich beim Veranstalter in Zusammenarbeit mit Trägerverbänden, Kammern oder auch wissenschaftlichen Institutionen. Sonderschauen können viele zusätzliche Anreize schaffen, eine Fachbesucher- oder Publikumsmesse zu besuchen und die Aufenthaltsdauer zu verlängern. Deshalb gehören Sonderschauen mittlerweile zum Angebot fast jeder Messe